Dienstag, 28. Juli 2009
Frisch gekippt
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) kippt einen! Oder vielmehr eines, und zwar das umstrittene Freiburger Alkoholverbot! Darauf erst mal einen Kurzen! Prost! Hier geht's zum Urteil.

Die entsprechenden Vorschriften (kommt von: jemandem etwas vorschreiben) der Polizeiverordnung sind demnach rechtswidrig. Die Formulierung ist den Richtern zufolge zu pauschal. Vielleicht so pauschal wie Saufen gegen Pauschale (Flatrate-Party, siehe Annette Schavan: Schulfach Saufen).

Ein Lob und dreifach Prost auf den Jurastudenten John Philipp Thurn! Seine Klage war erfolgreich!

Einziger Wermutstropfen in der bislang verbotenen Flasche: Jetzt wird es wieder brutal und gewalttätig, jetzt wird sich keiner mehr in die Innenstadt trauen, jetzt wird jeder nach Einbruch der Dunkelheit verprügelt usw.etc. Sagt bestimmt bald die Polizeistatistik. Aber die ist ja, so das Gericht, nicht differenziert genug.

Ein Jahr lang - seit Sommer 2008 - war es in der Freiburger Innenstadt verboten, von Freitag bis Montag Alkohol im Freien zu konsumieren. Als wäre das nicht schon der Vorschriften genug, galt zudem seit Anfang 2008 ein Aufenthalts- und Alkoholverbot an einer Reihe von öffentlichen Plätzen. Also kein Radler am Mittag für brave Familienväter oder -mütter am See! Zuviel Gefahr geht von ihnen aus!

Wohl bekomm's!

Sollte man das nicht gebührend feiern mit einem Fläschle-Mob - einem Massengelage in der Freiburger Innenstadt?

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