Donnerstag, 31. Juli 2008
Rauchverbot gekippt
Fast auf den Tag genau ein Jahr nach der Einführung des Rauchverbots in Baden-Württemberg wurde das zwiespältige „Nichtraucherschutzgesetz“, ja, gekippt. Rauchzeichen vom Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe, die noch für so manchen rauchenden Kopf und reichlich dicke Luft sorgen dürften.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin für verfassungswidrig. Kleine Kneipen, reine Trinkkneipen, (Richter-Slang: „getränkegeprägte“ Kleingastronomie, die „keine zubereiteten Speisen“ anbietet) unter 75 Quadratmeter dürfen wieder hemmungslos bequarzt werden.

Damit konnten sich die Kläger, zwei Wirte aus Berlin und Tübingen sowie ein Discothekenbetreiber aus Heilbronn, vor Gericht durchsetzen. Bis Ende 2009 muss eine Neuregelung her, forderten die Richter. Voraussetzung sei allerdings, dass niemand unter 18 Jahren Zutritt zur Lokalität habe.

Für Discos heißt das: Dort, wo nur Volljährige Zutritt haben und Extraräume vorhanden sind, dürfen Raucherräume eingerichtet werden. Aber nicht dort, wo sich die Tanzfläche befindet. Ein Tanz ums Rauchverbot ist das...

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